4. August 2008...11:01

Bebauungsplan Belvedere: Geschickter Schachzug des Zuger Stadtrates?

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Nachdem Volk und Stände die so genannte Maulkorbiniatitive abgelehnt haben, scheint sich eine Lockerung der bundesgerichtlichen Rechtssprechung abzuzeichnen, die den Behörden im Vorfeld von Abstimmungen grösste Zurückhaltung auferelegt hat. Trotzdem ist es fraglich ob der Zuger Stadtrat mit seinem Beitritt in corpore zum überparteilichen Pro-Kommitee «Belvedere Ja» seine Rechte nicht etwas gar strapaziert.

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtes verlangt von den Gemeinwesen, dass sie sich in der Auseinandersetzung um Volksabstimmungen, abgesehen von den üblichen Abstimmungserläuterungen und -Empfehlungen, mit behördlichen Informationen zurückhalten. In der Abstimmung zum neuen Herti-Stadion Anfang dieses Jahres zog der Zuger Stadtrat schon einmal die eigenen, umstrittenen Info-Plakate freiwillig wieder zurück. Nun ist er in corpore dem überparteilichen Befürworter Komitee zum Bebauungsplan Belvedere beigetreten. Was ihm erneut eine Beschwerde eingetragen hat, über die noch nicht entschieden wurde.

In der neueren Rechtslehre wird den Behörden, im Dienste einer möglichst offenen, pluralistischen und unverzerrten Meinungsbildung, das Recht eingeräumt, über blosse Abstimmungserläuterungen hinaus an der politischen Auseinandersetzung teilzunehmen. Vor diesem Hintergrund will das Bundesgericht vermehrt auf die Wirkung der fraglichen Intervention abstellen. Geprüft werden soll, ob die behördliche Information in sachlicher, transparenter und verhältnismässiger Weise zur offenen Meinungsbildung beizutragen vermögen.

Unnötige Gegenargumente geliefert

Hinter das Vorgehen des Zuger Stadtrates ist zumindest ein Fragezeichen zu setzen. Zudem ist es fraglich, wie sehr es der Vorlage zum Durchbruch verhelfen kann. Unbestritten ist, dass die unsensible Aktion des Stadtrates die Gegenseite mobilisiert und ihr unnötig Gegenargumente liefert.

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