Für das neue „Stadion Zürich“ muss der Grundwasserspiegel um mindestens einen Meter abgesenkt werden. Dazu ist eine kantonale Ausnahmebewilligung erforderlich. In diesen Tagen wird das entsprechende Baugesuch publiziert. Die Anwohner könnten ein letztes Mal den Gang vors Bundesgericht beschreiten.
Urs Spinner vom Hochbaudepartement der Stadt Zürich befürchtet jedoch keine weiteren Rekurse (Tagesanzeiger, 24.7.08). Das Verwaltungsgericht habe in einem früher publizierten Urteil klar angeführt, dass der Kanton dieses Gesuch bewilligen müsse. Spinner: «Ein Rekurs von Seiten der Anwohner wäre demnach reine Zwängerei.»
Mag sein, dass man in dieser nicht enden wollende Geschichte des Stadionbaus auch mal ungeduldig wird. Verständlich – aber nicht unbedingt von Vorteil für den Verhandlungsverlauf. Roger Fisher, William Ury und Bruce Patton schrieben vor 27 Jahren (sic!) den Klassiker zum Thema Verhandeln: „Das Harvard-Konzept“. Vielleicht lohnt sich wieder einmal ein Blick da rein:
Bestimmt in der Sache, aber weich mit dem Verhandlungspartner
Die Menschen finden sich in einem Dilemma. Sie kennen meist nur zwei Verhandlungsarten: die harte und die weiche. Wer weich verhandelt, will persönliche Konflikte vermeiden und macht daher eher Zugeständnisse, um so eine friedliche Übereinkunft zu erzielen. Oft endet das allerdings mit dem bitteren Gefühl, dass er ausgenutzt wird. Der hart Verhandelnde dagegen betrachtet jede Situation als einen Willenskampf, in dem die Seite besser fährt, die die extremere Position einnimmt und länger durchhält. Er will gewinnen. Doch das endet oft damit, dass er eine ebenso harte Antwort bekommt, seine Mittel sich erschöpfen und die Beziehungen zur anderen Seite in Mitleidenschaft gezogen werden.
Es gibt einen dritten Weg. Dies Methode des «sachbezogenen Verhandelns» besteht darin, Streifragen lieber nach ihrer Bedeutung und nach ihrem Sachgehalt zu entscheiden als in einem Prozess des Feilschens. Dabei muss man soweit wie möglich auf gegenseitigen Nutzen hinarbeiten und dort, wo Interessen einander widersprechen, darauf bestehen, dass das Ergebnis auf Prinzipien beruht, die fair und vom beiderseitigen willen unabhängig sind.
Beim Verhandeln nach dem Harvard-Prinzip geht es darum, „hart in der Sache, sanft zum Menschen“ zu verhandeln und so seine Ziele zu erreichen, ohne sich Feinde zu machen. Fischer, Ury und Patton lehren, wie man sich in die Gegenseite, ihre Interessen und Ziele hineindenkt, wie man auf feste Positionen verzichtet und stattdessen gemeinsam Alternativen entwickelt. So vermeidet man festgefahrene Verhandlungssituationen. Wichtig ist, sich nicht auf die „einzige“ oder „beste“ Lösung zu fixieren. Sonst kommt man gar nicht erst auf die Idee, nach anderen Möglichkeiten zu suchen. „Wer sachbezogen verhandelt, akzeptiert weder die Position seines Gegenübers noch weist er sie zurück. Damit bleibt der Dialog sachlich“.
Vier Bedingungen sind dafür notwendig. Sie sind die Grundprinzipien erfolgreichen Verhandelns nach dem Harvard-Konzept:
1. Die Beteiligten müssen Menschen und Probleme voneinander trennen.
2. Was zählt sind die Interessen, nicht die Positionen.
3. Es gilt, für sich selbst wie auch zusammen mit den Verhandlungspartnern Alternativen zu entwickeln, die für beide Vorteile bringen.
4. Alle Beteiligten müssen sich auf objektive Kriterien einigen, an denen das Verhandlungsergebnis gemessen werden kann.
Besonders spannend sind natürlich die Tipps der Autoren, wie man seine Verhandlungspartner zu einem fairen Verhalten bewegen kann, wenn die keine Lust zum „Mitspielen“ nach den Harvard-Regeln haben oder gar mit Tricks, Drohungen, Druck und psychologischer Kriegsführung aufwarten. „Die Standardreaktion ist, solche Taktiken zu erdulden oder mit gleicher Münze zurückzuzahlen“, erklären die Autoren. Doch das ist genau das Falsche. Stattdessen gilt: Bloß nicht auf Druck eingehen. Die Taktik des anderen durchschauen und höflich ansprechen. Nach dem Motto: „Ich habe den Eindruck, dass ihr hier gerade eine Good-Cop-bad-Cop-Vorstellung abzieht. Kann das sein?“ Selbst zu drohen halten die Autoren nicht für empfehlenswert. „Drohungen sind gefährlich. Sie können Gegendrohungen bewirken und eine zerstörerische Spirale in Gang setzen.“
Roger Fisher / William Ury /Bruce Patton: „Das Harvard-Konzept“
Campus Verlag, Frankfurt/New York



2 Kommentare
22. August 2008 um 14:42
[...] mag Urs Spinner vom Hochbaudepartement Recht haben, wenn er die Rekurrenten bereits vor einem Monat schon einmal der reinen Zwängerei bezichtigte. Die Chancen auf einen Erfolg ihrer Einsprache sind [...]
20. Februar 2009 um 12:46
Interessante Ansätze, die man vielleicht in diesem Fall tatsächlich etwas genauer anschauen müsste. Ich bin halbwegs geschult in Verhandlungskommunikation und habe diesen Fall relativ nahe miterlebt. Rückblickend ist m.M. die mangelnde Bereitschaft zum Dialog der Hauptgrund für das Fiasko. Aus meiner Sicht, hat die Credit Suisse höchstens 1 – 2 mal signalisiert, dass sie an Verhandlungen interessiert war, aber möglicherweise auch dies nur um das Image zu waren. Der Rest war pures Powerplay der alten Schule, gewürzt mit etwas neuen Formen von Medienbasching . Es dauerte 7 Monate bis nach der Volksabstimmung die Stadt überhaupt zu ersten Verhandlungen einlud. Diese Scheiterten, weil sie in den wesentlichen Punkten nicht ein 1% von ihren Vorstellungen abwichen. Das Verwaltungsgericht hatte danach zu einer Audienz eingeladen, ein Termin der vermutlich die realistischste Chance für eine Verhandlung geschaffen hätte. Die CS und Stadt haben diesen Termin aber schlicht platzen lassen! Ein paar Jahre später gab es von amteswegen vom AWEL eine Einladung zu einer Lokalverhandlung, an der die Stadion AG aber sehr schnell zu verstehen gab, dass sie keineswegs an einer Verhandlug interessiert war. Von Seite der Anwohner wurde zumindest am Anfang eine Mediation vorgeschlagen. Zwei mal gingen wir nicht vor Bundesgericht und dachten, dass das auch eine Chance für offenere Gespräche bieten könnte.
1. Die Beteiligten müssen Menschen und Probleme voneinander trennen.
- Aufgrund der vielen personellen Wechsel auf beiden Seiten, wäre dies eigentlich ohne weiteres möglich gewesen. Mag sein, dass es an Personen gelegen hat.
2. Was zählt sind die Interessen, nicht die Positionen.
- Ich war 2 x erstaunt, dass die Stadt&CS den Fall vor Bundesgericht zogen. Offenbar war der Faktor Zeit gar nicht ein reales Interesse, sonst hätten Sie diese Extraschlaufen, die mindestens 16 Monate gekostet hat, nicht gemacht.
3. Es gilt, für sich selbst wie auch zusammen mit den Verhandlungspartnern Alternativen zu entwickeln, die für beide Vorteile bringen.
- Vorher braucht es aber eine Bereitschaft, überhaupt über Alternativen nachzudenken. In diesem Fall, waren Stadt&CS schlicht an keiner Alternative interessiert, muss ich rückblickend feststellen. Die Bauhersschaft war nicht einmal bereit 2% in der Höhe entgegen zu kommen und hat mehrfach unverblümt kund getan, dass sie kein Jota vom Projekt abweichen wollen. Reines Prestige-Denken als Luxus, den sich offenbar der Staat und (bis vor kurzem) die Banken sich leisten konnte.
- Mit der Duplex-Arena liegen endlich neue Alternativen auf dem Tisch. Es könnte noch spannend werden, wie die verschiedenen Akteure nun auf die Duplex-Arena reagieren. Happy End? Wer erhält wohl den Schwarzen Peter in der letzten Runde?
4. Alle Beteiligten müssen sich auf objektive Kriterien einigen, an denen das Verhandlungsergebnis gemessen werden kann.
- Was hätten solche objektiven Kriterien sein können? Die CS hat immer gesagt, sie brauche eine Rendite von 6,5%. Bei einem 20% kleineren und günstigeren Bau, hätte dies auch bei 20% weniger Kundschaft, Verkehr, Höhe, etc. der Fall sein können. Den Anwohnern ging es um Verkehr, Lärm, Städtebau. Dem VCS ging es um das Verkehrsvolumen. Der Entscheid des Verwaltungsgerichts zum Gestaltungsplan, wäre vielleicht der Moment gewesen, an dem man einem Kompromiss am nächsten war. Die Anwohner hatten den Entscheid akzeptiert; in diesem Moment hätte die Stadion AG möglicherweise auch die anderen Anliegen in einem Vergleich oder als Verhandlungsergebnis bereinigen können. Stattdessen bekämpfte sie diesen Entscheid vor Bundesgericht. Hart in der Sache … selbst wenn es gegen die eigenen Interessen geht.